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Hier möchten wir Sie über die verschiedenen Mitgliedschaftsmodelle und Beitragsstaffelungen des bSb informieren. Das Leistungspaket enthält das Abonnement der Verbands-Fachzeitschrift "tempra 365", die monatlichen "office news" im Members Only-Bereich, Special Offers sowie weitere Fachinformationen exklusiv für bSb Mitglieder. Als Mitglied erhalten Sie einen personalisierten Zugang zum internen Bereich der Website mit der Möglichkeit Ihre Daten und Einstellungen selbst zu verwalten. Mitgliedschaft: Der Jahresbeitrag:
Mitgliedschaft mit Vergünstigungen: Vergünstigungen bekommen KollegInnen, die in der Ausbildung, in Elternzeit, die Ruheständler oder arbeitssuchend sind. Für AbsolventInnen von bSb Lehrgängen oder bSb Seminarreihen, die während der Weiterbildung bSb-Mitglied werden, bieten wir im ersten Jahr nach dem Abschluss eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages an. Wenn Sie eine Mitgliedschaft mit Vergünstigungen beantragen möchten, lassen Sie uns bitte einen Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Vorzugsgruppe per Fax bzw. per Post zukommen. Der Jahresbeitrag:
Unternehmensmitgliedschaft: Der bSb bietet Unternehmen Sonderkonditionen für seine MitarbeiterInnen an. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das bSb-Office. Der Jahresbeitrag:
Fördernde Mitgliedschaft Fördernde Mitgliedschaft wird Firmen oder Einzelpersonen angeboten, die sich an den bSb-Programmen beteiligen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das bSb-Office. Der Jahresbeitrag:
Bildungseinrichtungen Der bSb bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Vertreten Sie die Interessen einer Schule oder einer anderen Bildungsinstitution und haben Sie Interesse an der Mitgliedschaft beim bSb? Wenden Sie sich bitte an die bSb Bundesgeschäftsstelle, um die Einzelheiten zu erfahren. Als Seminaranbieter können Sie die fördernde Mitgliedschaft beim bSb auch online beantragen. Der Jahresbeitrag:
Wichtig: Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. Januar fällig. Die erste Zahlung wird monatsgenau ausgerechnet. Beachten Sie bitte, das der Einzug bei Zahlung per Lasteinzugsermächtigung ebenfalls im Januar erfolgt. Im Fall der Einzelmitgliedschaft sowie der Unternehmensmitgliedschaft wird zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 8.00 € pro Person erhoben, diese wird mit der ersten Beitragsrechnung fällig. |
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